Rufnummernhandel
Rufnummern sind nicht alle gleich. Was technisch notwendig ist, um verschiedene Anschlüsse anwählen zu können, macht es Nutzern meist schwierig: Zufällig vergebene Rufnummern sind schlecht zu merken. Meist fehlt jeglicher Bezug, der hilft, sich eine Rufnummer einzuprägen.
Auch daher sind Telefonnummern mit besonderen Ziffernfolgen beliebt. Rufnummern mit aufsteigenden Reihen wie 1234567 oder eine Anzahl gleicher Ziffern 223344 sind auffällig und bleiben besser im Gedächtnis. Dann gibt es noch ganz besondere Handynummern, deren Aufbau wie z.B. (01x7) 7777777 selten ist. Diese sind als "VIP-Nummern" sehr begehrt.
Es wundert daher nicht, dass auch für den Handel mit besonderen Rufnummern ein Markt entstanden ist.
Ist Rufnummernhandel erlaubt?
Rufnummern werden nach der Telekommunikations-Nummerierungsverordnung (TNV) offiziell "zugeteilt". Betreiber, die ihre Nummern von der Bundesnetzagentur zugeteilt bekommen haben, geben diese an Zuteilungsnehmer als "rechtsgeschäftlich abgeleitete Zuteilung" (§4 Absatz 2 Nr. 3) weiter.
So kommt man offiziell zu einer Rufnummer.
Manche Anbieter bieten die Zuteilung von besonderen "Wunschrufnummern" oder "VIP-Nummern" kostenfrei oder gegen Zuzahlung an.
Zur Weitergabe von Rufnummern heißt es in der Verordnung:
"(5) Die rechtsgeschäftliche Weitergabe von Zuteilungen ist nur nach Absatz 2 Nr. 3 zulässig. Es ist verboten, die Rückgabe von Nummern gegen eine Gegenleistung anzubieten oder dafür zu werben."
Rufnummern können durch "Rückgabe" durch den Nutzer und Zuteilung an einen anderen Nutzer zwar weitergegeben werden, die Rückgabe erfolgt aber zunächst an den "originären Zuteilungsnehmer", also den Mobilfunkanbieter. Eine direkte Weitergabe ist nicht zulässig.
In der Praxis werden die äußeren Umstände einer Rückgabe und Wiederzuteilung an eine vom Vorbenutzer benannte Person aber von Mobilfunkanbietern meist nicht geprüft und eine "Übertragung" durchgeführt.
Ein Handel mit Rufnummern, wie er z.B. bei eBay oder auf anderen Handelsplattformen im Internet erfolgt, ist daher sehr problematisch.
Kommt es zu Schwierigkeiten bei der Abwicklung, haben die Beteiligten keine rechtmäßig erworbenen Ansprüche.
Wer also kein großes Risiko eingehen und sich dennoch eine Wunschnummer, VIP-Nummer oder Vanity-Nummer aussuchen möchte, erhält mit Hilfe einer Übersicht mit Anbietern, wie sie z.B. bei merkbar.de zu finden ist, seine Nummer auf offiziellem Wege und vollkommen legal.
Der Besitzerwechsel oder die Übernahme eine Vertrages unter Beibehaltung der bestehenden Rufnummern scheint an sich aber durchaus vorgesehen, wie die Bereithaltung von entsprechenden Formularen zum Besitzerwechsel bei den meisten Telefonanbietern zeigt.
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